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Definition & Erklärung

Vollmacht

Eine Vollmacht ist die Erteilung der Vertretungsmacht an eine andere Person, im eigenen Namen zu handeln. Die bevollmächtigte Person darf die in der Vollmacht definierten Aufgaben oder Geschäfte im Sinne der Person, in deren Namen die Vollmacht ausgestellt wurde, übernehmen. Es gibt zahlreiche Formen von Vollmachten in den verschiedensten Lebensbereichen; bei einigen Formen, wie der Generalvollmacht, ist eine notarielle Beglaubigung empfehlenswert. Mit einer solchen Vollmacht können dann beispielsweise auch Immobiliengeschäfte abgeschlossen werden. Auch Hausverwalter oder Immobilienmakler werden oft vom Eigentümer einer Immobilie bevollmächtigt, bestimmte Aufgaben in dessen Auftrag zu übernehmen. Eine Maklervollmacht kann zum Beispiel die Einsicht in bestimmte Unterlagen wie den Grundbuchauszug autorisieren und so die Arbeit des Immobilienmaklers im Sinne seines Kunden erheblich erleichtern. Eine Vollmacht kann immer nur durch eine geschäftsfähige Person ausgestellt werden.

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