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Definition & Erklärung

Teileigentum

Teileigentum ist eine Form des Sondereigentums und umfasst alle nicht als Wohnräume nutzbaren Flächen, die nicht zum Gemeinschaftseigentum gehören. Das betrifft in erster Linie gewerblich nutzbare Räume wie Laden- und Praxisflächen, aber auch Garagen oder Lagerräume können zum Teileigentum zählen.

Wenn ein Mehrfamilienhaus aus Eigentumswohnungen besteht, umfasst es Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Zum Sondereigentum gehören die Wohnräume der Eigentümer, aber oft auch Flächen, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden – in diesen Fällen wird von Teileigentum gesprochen. Wird also ein Ladengeschäft verkauft, handelt es sich dabei um Teileigentum, das aber rechtlich dem Wohneigentum gleichgestellt ist und sich nur in der Zweckbestimmung von diesem unterscheidet. Es muss allerdings im Grundbuch gesondert aufgeführt werden.

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