Immobilienverkauf und Recht
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Immobilienverkauf und Recht
Immobilienverkauf ohne Risiko? Ihre Rechtssicherheit ist das A und O
Die Veräußerung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bedeutet für Sie die Erledigung diverser Aufgaben und Beachtung zahlreicher Details. Dabei birgt vor allem die juristische Seite ihre Tücken – wenn diese durch Ihre eigene Sprache unverständlich bzw. unbekannt ist und somit vom Laien verständlicherweise fehlinterpretiert oder falsch angewandt wird.
Kaum ein Eigentümer ist mit dem Immobilienrecht so vertraut, dass er sich auf sicherem Boden befindet. Aus diesem Grund tappt so mancher beim Verkauf ungewollt in die ein oder andere Falle. Hier ein aufschlussreiches Beispiel für Sie aus dem Wirrwarr beim Immobilienverkauf:
Die sogenannte Auflassungsvormerkung
Sie wird innerhalb des BGB im § 883 geregelt und gleicht einer „Zug um Zug“-Abwicklung. Mit ihr wird der Eigentümerwechsel vorläufig im Grundbuch (Abteilung 2) in Aussicht gestellt und gesichert. Die Auflassungsvormerkung wird aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher festgesetzter Bestimmungen eingetragen.
Der Sinn liegt darin, den Erwerber vor Mehrfachverkäufen zu schützen und seine Rechte zu sichern, da dem Veräußerer durch diese Vormerkung die Hände gebunden sind: Er kann nunmehr zu seinen Gunsten keine weiteren Änderungen im Grundbuch vornehmen, also beispielsweise auch keine zusätzlichen Belastungen eintragen lassen, ohne die Zustimmung des Erwerbers.
Die Auflassungsvormerkung ist in 99 % aller Fälle eine Voraussetzung zur Fälligkeit des Kaufpreises. Erst nach deren Eintragung im Grundbuch erhält der Käufer vom Notar die Aufforderung, den Kaufpreis zu entrichten.
Bei einwandfreier Abwicklung wird die Vormerkung letztendlich durch die Auflassung – den Eigentumswechsel auf den Käufer – im Grundbuch ersetzt, d.h. sie wird gelöscht. Bis dies für den Käufer seine Gültigkeit hat, verstreichen meist min. 12 Wochen. Mit der Auflassungsvormerkung ist das Grundbuch für den Verkäufer jedoch blockiert und der künftige Besitzer befindet sich auf der sicheren Seite.
Auch der Kaufvertrag ist mitunter ein Buch mit sieben Siegeln.
Deshalb ist die unabdingbare Voraussetzung für Sie als Eigentümer das Know-how der juristischen Begrifflichkeit. Nur so ist es möglich, Ihre Immobilie reibungslos , einwandfrei und damit gelungen zu verkaufen.
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