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Definition & Erklärung

Hausverwalter

Der Hausverwalter bzw. die Hausverwaltung kümmert sich um die Organisation und Verwaltung von Immobilien, insbesondere um solche, die von mehreren Mietern oder Eigentümern bewohnt oder genutzt werden. Beauftragt wird der Verwalter dabei vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft. Die Aufgaben der Hausverwaltung lassen sich hauptsächlich in zwei Kernbereiche unterteilen. Zur kaufmännischen Verwaltung gehören unter anderem die Verwaltung der Mieten (im Auftrag des Eigentümers), die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen, die Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen und die Budget- und Wirtschaftsplanung. Zur technischen Verwaltung gehören beispielsweise die Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen, die Abnahme und Übergabe von Wohnungen, die Kontrolle externer Dienstleistungen sowie (nach Rücksprache mit dem Eigentümer) die Durchführung bzw. Beauftragung von Modernisierungen. Manche Hausverwaltungen übernehmen auch das Gebäudemanagement bzw. den Hausmeisterdienst.

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