Skip to content

Definition & Erklärung

Generalvollmacht

Als Generalvollmacht wird die Erteilung der Vertretungsmacht für alle Rechtsgeschäfte, bei denen eine Stellvertretung möglich ist, bezeichnet. Wer einer anderen Person eine Generalvollmacht ausstellt, ermöglicht also dieser damit, Rechtsgeschäfte in seinem Namen abzuschließen. Dazu können Entscheidungen über medizinische Maßnahmen, Zugriff auf Konten oder auch der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie gehören. Eine Generalvollmacht kann aber auch auf bestimmte Inhalte beschränkt sowie zeitlich begrenzt werden. Zur rechtlichen Absicherung ist eine Beglaubigung der Vollmacht durch einen Notar sinnvoll. Wer mit einer Vollmacht ein Immobiliengeschäft abschließen will, benötigt sogar immer eine notariell beglaubigte Vollmacht. Eine Vollmacht kann immer nur dann erteilt werden, wenn die bevollmächtigende Person selbst geschäftsfähig ist.

Immobilie bewerten in Dresden

Immobilie bewerten in Leipzig

Immobilie bewerten in Berlin

Immobilie bewerten in Chemnitz

Ihr Makler in der Nähe

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Chemnitz

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Leipzig

Ihr Makler in der Nähe

Leipzig

Ihr Makler in der Nähe

Sächsiche Schweiz-Osterzgebirge

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Bautzen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Meißen

Ihr Makler in der Nähe

Dresden Süd-West

Ihr Makler in der Nähe

Dresden Nord-Ost