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Erklärung & Definition
Eine Dienstbarkeit bzw. Grunddienstbarkeit ist eine Vereinbarung zwischen zwei Immobilienbesitzern, die einem Eigentümer Rechte an der anderen Immobilie einräumt, die er ohne eine solche Erlaubnis nicht hätte. Eine Dienstbarkeit kann privatrechtlich vereinbart werden und gilt dann nur zwischen den beiden Vertragsunterzeichnern. Ist die Dienstbarkeit dagegen auch im Grundbuch vermerkt, bleibt sie auch beim Verkauf der Immobilie wirksam – in diesem Fall handelt es sich um eine Baulast.
Beispiele für Dienstbarkeiten:
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