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Definition & Erklärung

Hausgeldabrechnung

Eine Hausgeldabrechnung erhalten Wohnungsbesitzer, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, üblicherweise einmal pro Jahr von der Hausverwaltung. Die Abrechnung enthält alle für das Gemeinschaftseigentum des vergangenen Jahres angefallenen Betriebskosten (z. B. Reinigungskosten, Gartendienst, Kosten für die Hausverwaltung, Stromkosten für Gemeinschaftsräume, Versicherungen, Instandhaltungskosten), die Einnahmen der Eigentümergemeinschaft (also die Hausgeldzahlungen der einzelnen Miteigentümer, wie sie im gemeinsamen Wirtschaftsplan beschlossen wurden) und den aktuellen Stand der Erhaltungsrücklage. Anhand der Gesamtabrechnung wird dann von der Verwaltung für jeden Miteigentümer eine anteilsmäßige Einzelabrechnung erstellt. Falls die Eigentümer die Kosten für Wasser und Heizung nicht direkt beim Versorger abrechnen, sind diese ebenfalls Teil der Hausgeldabrechnung.

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