Skip to content

Headline (H1) (30-50
Zeichen) Lorem ipsum
dolor sit amet, consetetur

Body Short (100-150 Zeichen) Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy.

Definition & Erklärung

Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium aller Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, um über alle Belange zu entscheiden, die die Bewohner des gesamten Hauses betreffen. Das bedeutet konkret, dass auf der Eigentümerversammlung Beschlüsse über das gemeinsam verwaltete Eigentum getroffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Treppenhaus, Dach, Grundstück und alle damit zusammenhängenden Aufwendungen für Verwaltung, Energie, Reparaturen, Reinigung, Entsorgung etc. Auch die Hausordnung kann auf der Eigentümerversammlung festgelegt bzw. geändert werden. Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) findet eine Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr statt, wenn es in der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft nicht anders vereinbart ist. Auf der Eigentümerversammlung hat üblicherweise jeder Wohnungseigentümer eine Stimme (es können aber auch abweichende Stimmregelungen festgelegt werden); Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss mit einfacher Mehrheit gefällt. Neuerdings sind auch Online-Eigentümerversammlungen zulässig.

Immobilie bewerten in Dresden

Immobilie bewerten in Leipzig

Immobilie bewerten in Berlin

Immobilie bewerten in Chemnitz

Ihr Makler in der Nähe

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Chemnitz

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Leipzig

Ihr Makler in der Nähe

Leipzig

Ihr Makler in der Nähe

Sächsiche Schweiz-Osterzgebirge

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Bautzen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Meißen

Ihr Makler in der Nähe

Dresden Süd-West

Ihr Makler in der Nähe

Dresden Nord-Ost