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Definition & Erklärung

Sondereigentumsverwaltung

Wer als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung (Teil- oder Sondereigentum) in einem Mehrfamilienhaus besitzt, diese aber an andere vermietet, entscheidet sich oft für eine Sondereigentumsverwaltung. Wie bei der klassischen Hausverwaltung wird auch in diesem Fall die Vermietung, der Kontakt zum Mieter sowie der Betrieb und die Instandhaltung durch einen entsprechend qualifizierten Anbieter übernommen. Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums wird hingegen von der gesamten Eigentümergemeinschaft in Auftrag gegeben und meist durch eine Hausverwaltung übernommen. Wer als Miteigentümer zusätzlich eine Sondereigentumsverwaltung benötigt, beauftragt damit oft auch die Hausverwaltung, die sich bereits um das Gemeinschaftseigentum kümmert. Die Kosten für die Verwaltung des Sondereigentums liegen meist bei 20 bis 30 Euro pro Wohneinheit, können aber vom Wohnungseigentümer als Werbekosten steuerlich abgesetzt werden.

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