Skip to content

Definition & Erklärung

Sondernutzungsrecht

Wenn ein Miteigentümer einer Eigentümergemeinschaft (z. B. in einem Mehrfamilienhaus) einen Rechtsanspruch auf die alleinige Nutzung eines Teils des Gemeinschaftseigentums hat, spricht man von Sondernutzungsrecht. Das kann beispielsweise ein Teil der Grundstücksfläche sein, die als eigener Garten genutzt wird. Die Nutzung darf dabei die anderen Miteigentümer nicht beeinträchtigen. Für bauliche Veränderungen (z. B. den Bau einer Gartenlaube) ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig. Meistens sind mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung auch eine Reihe von Sondernutzungsrechten, beispielsweise in Form eines Kellerabteils oder eines PKW-Stellplatzes, verbunden. Sondernutzungsrechte können daher auch die Attraktivität einer Immobilie erhöhen und wertsteigernd sein. Üblicherweise werden die mit dem Teileigentum verbundenen Sondernutzungsrechte auch in der Teilungserklärung und im Grundbuch festgehalten. Beim Verkauf der Wohnung werden dann diese Rechte mitverkauft; gleichzeitig können die Sondernutzungsrechte nur bei Zustimmung der Eigentümerversammlung geändert werden.

Immobilie bewerten in Dresden

Immobilie bewerten in Leipzig

Immobilie bewerten in Berlin

Immobilie bewerten in Chemnitz

Ihr Makler in der Nähe

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Chemnitz

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Nordsachsen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Leipzig

Ihr Makler in der Nähe

Leipzig

Ihr Makler in der Nähe

Sächsiche Schweiz-Osterzgebirge

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Bautzen

Ihr Makler in der Nähe

Landkreis Meißen

Ihr Makler in der Nähe

Dresden Süd-West

Ihr Makler in der Nähe

Dresden Nord-Ost