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Definition & Erklärung
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium aller Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus, um über alle Belange zu entscheiden, die die Bewohner des gesamten Hauses betreffen. Das bedeutet konkret, dass auf der Eigentümerversammlung Beschlüsse über das gemeinsam verwaltete Eigentum getroffen werden. Dazu gehören zum Beispiel Treppenhaus, Dach, Grundstück und alle damit zusammenhängenden Aufwendungen für Verwaltung, Energie, Reparaturen, Reinigung, Entsorgung etc. Auch die Hausordnung kann auf der Eigentümerversammlung festgelegt bzw. geändert werden. Gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) findet eine Eigentümerversammlung mindestens einmal im Jahr statt, wenn es in der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft nicht anders vereinbart ist. Auf der Eigentümerversammlung hat üblicherweise jeder Wohnungseigentümer eine Stimme (es können aber auch abweichende Stimmregelungen festgelegt werden); Entscheidungen werden per Mehrheitsbeschluss mit einfacher Mehrheit gefällt. Neuerdings sind auch Online-Eigentümerversammlungen zulässig.
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